Kassensicherungsverordnung – Änderung der Regelung ist auf den Weg gebracht
das Bundesministerium der Finanzen hat in einem Schreiben vom 03.05.2021 mitgeteilt:
“Im Vorgriff auf die geplante Änderung der KassenSichV und zur Vermeidung einer nur vorübergehenden Aufrüstung von Kassen- und Parkscheinautomaten der Parkraumbewirtschaftung sowie Ladepunkte für Elektro-oder Hybridfahrzeuge mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung wird die Pflicht zur Aufrüstung dieser Systeme bis zum Inkrafttreten der Änderung der KassenSichV suspendiert.”
Auf Anfrage können Sie das entsprechende BmF Schreiben von uns bekommen.